AB JANUAR 2020 GELTEN NEUE FÖRDERRICHTLINIEN FÜR DEN EINBAU VON WÄRMEPUMPEN. NICHT NUR DER AUSTAUSCH EINER ÖLHEIZUNG ODER GASHEIZUNG WIRD MIT EINER AUSTAUSCHPRÄMIE BELOHNT – AUCH IM NEUBAU GIBT ES HOHE FÖRDERUNGEN.

Mit den attraktiven Förderungen im Marktanreizprogramm (MAP) möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen oder diese in einen Neubau einzuplanen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ebenfalls eine Wohnraumlüftung gefördert werden.Så enkelt monteras solceller på taket

Ab dem 02.01.2020 können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen von verbesserten Förderkonditionen profitieren, wenn sie in ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt. (Zitat: BAFA) 

Hier geht es zum Artikel „Austauschprämie für Ölheizungen beantragen und bares Geld sparen!“

Das neue Marktanreizprogramm für effiziente Wärmepumpen bietet einen Förderbetrag in Höhe von 35% der Brutto-Installationskosten (inkl. MwSt.) sowohl im Neubau als auch für den Austausch bereits bestehender Heizungen.

Wird eine vorhandene Ölheizung ersetzt, erhöht sich der Förderbetrag um 10% auf 45%.

Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe, sondern auch der Installationspreis. Dazu gehören neben den Installations- und Inbetriebnahmekosten auch die Kosten von sogenannten Umfeldmaßnahmen. Dies sind z.B. Kosten für eine Erdsonde oder für die Entsorgung ihres alten Öltanks. Auch der Austausch von Heizkörpern und Flächenheizungen wird berücksichtigt.

 

Für alle Vorhaben gilt die Reihenfolge:

  • Planen und Beraten. Lassen Sie sich ein Angebot oder Kostenvoranschlag erstellen.
  • Förderantrag online stellen oder durch einen Bevollmächtigten stellen lassen.
  • Auftrag vergeben und Installation beginnen.

Die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier ein direkter Link:

HEIZEN MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN 2020

Gebäudebestand

 

Neubau

   

Fördersatz

Fördersatz mit Austauschprämie Ölheizung*

Fördersatz*

35 %

45 %

35 %

Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 31.12.2019
* Die Fördersätze beziehen sich auf die Förderfähigen Kosten für die bantragte Maßnahme.

 

Die Planung und Ausführung einer Wärmepumpeninstallation muss eine Reihe von technischen Standards erfüllen um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten und damit förderfähig zu sein. Leistungsgeregelte Wärmepumpen von NIBE sind besonders effizient und entsprechen den für die Förderung erforderlichen Ausstattungsstandards. NIBE Effizienzpartner halten die geforderten Installationsstandards ein. Mindestwerte für die Effizienz im Betrieb sind durch eine qualifizierte Planung und sorgfältige Produktauswahl einzuhalten.

Im Bestandsgebäude gelten die Mindestwerte für die Effizienz der Wärmepumpe

  • Sole/Wasser-Wärmepumpe: Jahresarbeitszahl 3,8
  • Luft/Wasser-Wärmepumpe: Jahresarbeitszahl 3,5

Im Neubau gelten höhere Anforderungen die sich aufgrund der besseren Gebäudedämmung auch einfacher erreichen lassen.

  • Sole/Wasser-Wärmepumpe: Jahresarbeitszahl 4,5
  • Luft/Wasser-Wärmepumpe: Jahresarbeitszahl 4,5

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Produktes.

 

WÄRMEPUMPE IM NEUBAU

Mit einer Sole/Wasser-Wärmepumpe werden die Vorgaben an den Mindestwirkungsgrad von 4,5 in der Regel auch von einfacheren Wärmepumpen erfüllt. Die leistungsgeregelten NIBE Wärmepumpen des Typs 1155 und 1255 liefern jedoch Spitzenwerte. Sie sollten sich nicht mit weniger zufriedengeben. Eine Vielzahl möglicher Wärmequellen steht zur Verfügung falls eine Sondenbohrung nicht möglich ist.

Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit ähnlich hoher Effizienz steht mit der Baureihe F2120 zur Verfügung. Diese Wärmepumpen sind auch bei kalten Außentemperaturen noch besonders leistungsfähig und können daher im Neubau auch die Jahresarbeitszahl von 4,5 erreichen.

WÄRMEPUMPE IM BESTAND

In einem bestehenden Gebäude wird in der Regel die bereits vorhandene Wärmeverteilung genutzt oder nur an einigen Stellen angepasst. Die benötigten Vorlauftemperaturen der einzelnen Räume verändern sich im Betrieb stärker als in einem Neubau. Durchflussmengen durch die einzelnen Heizkörper oder Flächenheizungen können stärker variieren. Eine effiziente Regelung und eine robuste hydraulische Ausführung der neuen Heizungsanlage ist in dieser Anwendung daher besonders wichtig.

Die NIBE Inneneinheit VVM erfüllt diese Anforderungen in einer besonders kompakten Bauweise. Vorhandene Solaranlagen oder weitere Wärmeerzeuger können direkt mit angeschlossen und weiter genutzt werden. Das System hat sich in der Praxis vielfach bewährt. Gerne informieren wir zu Vergleichsprojekten.

Die Energie liefert häufig eine Luft/Wasser-Wärmepumpe des Typs F2120. Diese Wärmepumpe kann über ihren Verdichter unabhängig von der Außentemperatur immer eine Wassertemperatur oberhalb von 60 °C erzeugen. Damit können auch höhere Vorlauftemperaturen in Bestandsgebäuden mit Heizkörpern effizient und förderfähig erreicht werden.

Der Umgang mit den Förderrichtlinien und der Bau effizienter Wärmepumpen in Neubau und Bestand sind bei uns tägliche Praxis.

ES GELTEN GRUNDSÄTZLICH DIE FÖRDERBEDINGUNGEN DES BUNDESAMTES FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA).