Der Hamburger Senat beschließt Umsetzungsverordnung

Der Senat hat Details zur PV-Pflicht auf Dächern und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten geregelt.

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Im Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Die beiden wichtigsten neuen Anforderungen, welche die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen, sind die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Hamburgs Dächern („PV-Pflicht“) und die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung („EE-Pflicht“). Die Details dieser neuen Maßnahmen sind nun in einer vom Senat erarbeiteten Umsetzungsverordnung beschrieben, die am 01. Januar 2021 in Kraft tritt.

Klimaplan und Klimaschutzgesetz

Der Hamburger Klimaplan legt die Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050 fest und beschreibt eine Strategie mit Transformationspfaden und Maßnahmen, die Hamburg bis zum Jahr 2030 zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um 55% und zur Klimaneutralität deutlich vor 2050 führen sollen. Das Klimaschutzgesetz vom 20. Februar 2020 schafft hierfür den verbindlichen rechtlichen Rahmen und verankert die Ziele des Klimaplans im Gesetz. Um die Hamburger Klimaziele zu erreichen, verfolgt die Stadt verschiedene Ansätze: Von Anforderungen an öffentliche Gebäude über Wärmeplanung bis hin zu Pflichten in Bezug auf erneuerbare Energien. Einzelne Vorschriften des Klimaschutzgesetzes wie beispielsweise die Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage werden vom Senat in Umsetzungsverordnungen präzisiert.

 

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Wärmeversorgung – Erneuerbare werden Pflicht

Heizen und das Erwärmen von Wasser für den täglichen Bedarf verursachen hohe CO2-Emissionen in Hamburg. Das soll sich ändern.

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Hamburgische Klimaschutz - Umsetzungspflichtverordnung - HmbKliSchUmsVO
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Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG)

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