Für den Umbau einer veralteten Heizung auf eine moderne Wärmepumpe gibt es auch in 2024 attraktive Förderungen.
Diese gelten sowohl für den Heizungsaustausch von Gas oder Ölheizungen als auch für den Ersatz bereits veralteter
Wärmepumpen oder anderer Heiztechnologien. Der Umbau auf die Wärmepumpe wird anteilig bis zu einem
Investitionsbetrag von max. 30.000 € gefördert. Besonders hohe Förderungen erhalten dabei Kunden, die ihre Ölheizung
oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.
Förderfähig ist nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe,
sondern auch die Kosten für die Wärmequelle sowie für Installation, Inbetriebnahme und Optimierung.
Bis 2028 gelten erhöhte Fördersätze. Danach wird die Heizungsförderung reduziert. Es lohnt sich also, die Entscheidung
für eine Wärmepumpe nicht unnötig aufzuschieben.

Eine Antragstellung für neue und ggf. bereits begonnene Bauvorhaben für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist ab
dem 27.02.2024 bei der KfW möglich. Mehrfamilienhäuser, Wohneigentümergemeinschaften,
Mietobjekte und Unternehmen folgen zu einem späteren Termin.

Zwischen dem 01.01.2024 und bis zum 31.08.2024 begonnene Bauvorhaben können bis zum 30.11.2024 bei der
KfW zur Förderung des Heizungstausches nachgemeldet werden. Ab 01.09.2024 darf mit der Bauausführung nicht
mehr vor Antragstellung begonnen werden. Sie können heute bereits einen Liefer- und Leistungsvertrag
schließen, der die zukünftige Förderzusage als Bedingung enthält. Damit können Sie terminlich planen
und trotzdem die sichere Förderzusage abwarten.

Die Firma Lambrecht & Lange OHG als zertifizierter NIBE Effizienzpartner halten die geforderten
Installationsstandards ein.
Mindestwerte für die Effizienz im Betrieb werden durch eine qualifizierte Planung und sorgfältige Produktauswahl gemäß VDI 4645 übertroffen.
Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Antragstellung, indem wir alle notwendigen fachlichen Informationen bereithalten.

Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen(BEG EM) richtet sich vorrangig an Eigenheimbesitzer,
die ihre Immobilie energieeffizient sanieren wollen. Sie erhalten einen Zuschuss und/oder einen zinsgünstigen
Ergänzungskredit für den Einbau bestimmter Anlagen zur Wärmeerzeugung. Am höchsten fällt dieser beim Austausch
veralteter Öl- und Gasheizungen aus. Welche Förderung Sie 2024 für eine Wärmepumpe bekommen,
hängt von Ihrer Immobilie und von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen ab.

Neben der Förderung für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe können zusätzlich jeweils 15 %
der Investitionskosten von bis zu 30.000 € für den Einbau von energiesparender Anlagentechnik, für die Heizungsoptimierung sowie für Verbesserungen der
Gebäudehülle gewährt werden. Bei Einbindung eines Energieeffizienzexperten oder Umsetzung
im Rahmen eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) erhöht sich dieser Betrag auf 20 % von bis zu 60.000 €.

Förderbeispiel
Die Zuschussförderung bei Einbau einer Luft/Wasser-
Wärmepumpe besteht aus folgenden Bausteinen:
• 30 % Grundförderung
• 20 % Klimageschwindigkeitsbonus
• 5 % Wärmepumpenbonus
• 30.000 € max. förderfähiger Investitionsbetrag je WE
Förderfähig sind damit 55 % von 30.000 €.
Zuschussförderung 16.500 €.

Weitere Förderungen

Ergänzungskredit für selbstgenutztes Wohnungseigentum
Haushalte mit einem Jahreseinkommen unterhalb von 90.000 € können einen Ergänzungskredit zusätzlich zur
Zuschussförderung bei einem Finanzinstitut (Hausbank)ihrer Wahl beantragen. Es gelten folgende Konditionen:
• Max. Kreditsumme 120.000 € pro Wohneinheit
• Max. Zinsvergünstigung 2,5 % bei 30 Jahren Laufzeit
• Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre
Voraussetzung ist die Vorlage einer Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder eines
Zuwendungsbescheids für sonstige Effizienzmaßnahmen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird
ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.

KfW-Förderung von Wärmepumpen in der BEG
mit Effizienzhaus-Standard
Für die energetische Sanierung steht für Privatpersonen und Familien der KfW-Förderkredit 261 mit einem zinsgünstigen
Darlehen von 150.000 € und attraktivem Jahreszins ab 0,99 %, sowie einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 45 % zur
Verfügung.