Es wird Zeit für ein neues barrierefreies Bad

Ein barrierefreies Bad wird immer noch lediglich auf die Zielgruppe der behinderten Menschen bezogen. Das ist unverständlich, zumal deutschland- und europaweit Berichte und Gutachten immer wieder herausstellen, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen und nicht einer bestimmten Personengruppe mit besonderen Anforderungen erfolgt.

Barrierefreiheit verdient bei der Renovierung oder Neugestaltung eines Badezimmers Beachtung. Neben der Erleichterung des Alltags für Menschen mit Behinderung hat das drei Gründe. Erstens erhöht ein barrierefreie Badezimmergestaltung die Chancen, im Alter möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Zweitens muss ein barrierefreies Bad nicht mehr nach Krankenhaus oder Seniorenheim aussehen, sondern kann im ganz normalen, modernen Stil gestaltet werden und jedem, der es benutzt, mehr Komfort bieten. Drittens wird die barrierefreie Umgestaltung unter Umständen auch dann vom Staat gefördert, wenn noch keine akute Notwendigkeit dafür vorliegt.

Ein barrierefreies Bad macht’s möglich: Selbstständig und möglichst lange zuhause wohnen. Es lohnt sich einen Blick in die Zukunft zu werfen und das Badezimmer so zu gestalten, dass die Bedürfnisse für alle Lebensabschnitte und Eventualitäten erfüllt sind. Prinzip: „Design for All“.

Für die Bevölkerung wird eine barrierefreie zugängliche Umwelt wie folgt benötigt

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komfortabel
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Mit welcher Ausstattung kann ein Bad komfortabel gestaltet werden?

  • große Spiegel

  • unterfahrbarer Waschtisch

  • elektrische Anschlüsse

  • Dusche mit Duschsitz

  • je ein Licht über WC und Waschtisch für optimale Beleuchtung

  • erreichbare Abstellflächen

Barrierefrei, altersgerecht – eine Begriffsbestimmung

Sie wollen ein barrierefreies Bad einrichten? Das ist alles nicht so einfach und erfordert Fachwissen. Kein Problem – wir helfen Ihnen gern.Altersgerechtes Wohnen

Doch was schwebt Ihnen genau vor?Altersgerechtes Wohnen

  • Ein seniorengerechtes Badezimmer

  • Ein rollstuhlgerechtes Badezimmer

  • Ein behindertengerechtes Badezimmer

Bei einem seniorengerechten Badezimmer reicht es unter Umständen aus, dass die Dusche ebenerdig und groß genug ist, dass im Notfall ein Hocker hineingestellt werden kann.

Bei einem rollstuhlgerechten Badezimmer sieht es anders aus, da kommt es auf jeden Zentimeter an.

Soll das Badezimmer für einen Behinderten eingerichtet werden, der zwar laufen kann, aber mit sonstigen Handicaps zu kämpfen hat, sieht es wieder anders aus.

Jede Behinderung ist anders und individuell. Es braucht daher individuelle Badeinrichtungen. Wir beraten sie professionell und individuell nach ihren Bedürfnissen.

Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2 für ein barrierefreies Bad vor

  • Bewegungsfläche vor WC, Waschbecken oder Badewanne: 120 x 120 cm

  • Erhöhte Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer: 150 x 150 cm

  • Fläche der bodengleichen Dusche: 120 x 120 cm

  • Erhöhte Duschfläche für Rollstuhlfahrer: 150 x 150 cm

  • Höhe unterfahrbarer Waschtisch: 80 cm

  • Montagehöhe Toilette: 46 bis 48 cm

  • Der Spiegel über dem Waschtisch sollte mindestens 100 cm hoch sein

Bewegungsraum barrierefrei

Ausstattung der Wohnungen mit stufenlos begeh- und befahrbaren Duschen. Denn das Besteigen einer Badewanne ist oft unmöglich, sehr beschwerlich, eine Unfallgefahr oder erfordert zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Lifter). Das Duschen ist für behinderte Menschen einfacher und sicherer, die Sauberhaltung ist weniger beschwerlich.

Badewannen sind, z.B. für therapeutische Zwecke notwendig. Die Liegebadewanne mit Tür ermöglicht selbständig und unabhängig ein wohliges Vollbad in Liegeposition zu nehmen.

Barrierefreies Bad – Förderungen und Zuschüsse in der Übersicht

Zuschuss durch die Pflegekassen

Der Zuschuss für eine sogenannte „Wohnumfeld-Verbesserung“ wird von den Pflegekassen beziehungsweise Krankenkassen der Versicherten gewährt. Die Pflegekasse unterstützt so beispielsweise den Umbau eines Bades mit bis zu 4.000,– Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass der Antragssteller einen der fünf Pflegegrade vorliegen hat. Der Antrag auf den Pflegekosten-Zuschuss sollte zusammen mit einem Kostenvoranschlag, vor Umsetzung der Umbaumaßnahme, bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Liegt einer der fünf Pflegegrade vor, stehen die Chancen sehr gut, dass sie die Fördersumme von 4.000,– € erhalten.

Zuschuss durch die KfW

Unabhängig von einer Pflegestufe gewährt Ihnen die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit den Programm „Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen (455)“ einen Zuschuss von bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten. Pro Wohneinheit ist somit eine Förderung von maximal 5.000,- € möglich. Ein Investitionszuschuss-Antrag sollte zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der KfW eingereicht werden.

Darüber hinaus bietet die KfW im Rahmen des Programms „159 – Altersgerecht Umbauen“ ein zinsgünstiges Darlehen für den Umbau eines Bades an. Bei einem effektiven Zinssatz ab 0,75 % p. a. kann der Umbau des Bades ggfs. bis zu 100 % finanziert werden. Dabei kann das Darlehen maximal bis zu € 50.000,– je Wohneinheit betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.

Spielend leicht zum KFW-Zuschuss
Folge 1 – Vorgespräch

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Spielend leicht zum KFW-Zuschuss
Folge 2 – Antrag online stellen

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Folge 3 – Zufriedener Bauherr

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