Anschluss von Wärmepumpen als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des §14a EnWG

Die zunehmende Elektrifizierung und damit der Hochlauf von Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen und Batteriespeichern im privaten Bereich stellt die Verteilnetze vor eine Herausforderung.

Seit Anfang 2024 gelten die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur zur Netzintegration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen. Diese basieren auf der Neufassung des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und bieten erhebliche Vorteile für Verbraucher sowie notwendige Sicherheiten für Netzbetreiber.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen der schnelle Netzanschluss sowie Änderungen bei den Vergütungsmodellen. Der Netzanschluss darf nun nicht mehr aus Gründen der Netzkapazität verweigert oder verzögert werden. Zudem erhalten Verbraucher eine sofortige Vergütung für die bereitgestellte Steuerungsmöglichkeit – unabhängig davon, ob die Steuerung tatsächlich erfolgt oder nicht.

Ein Abschalten im Sinne der alten „EVU-Sperre“ ist nicht mehr möglich; stattdessen kann nur noch der netzwirksame Leistungsbezug im absoluten Notfall „gedimmt“ werden.

NEU Teilnahmeverpflichtung für neue, steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher)
NEU Garantierter Netzanschluss
NEU Steuerung nur im Notfall
NEU Dimmen statt Abschalten
NEU Reduziertes Netzentgelt
NEU Inanspruchnahme auch mit nur einem Zähler möglich

!Merke: Seit dem 01. Januar muss jede neue Wärmepumpe beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bestandsanlagen sind davon vorerst nicht betroffen.

Entgeltmodelle:

Die Anlagenbetreiber entscheiden sich für ein Entgeltmodell, über das im Gegenzug für die zur Verfügung gestellte Flexibilität eine entsprechende Vergütung gewährt wird.

■ Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung

■ Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung des Netzentgelts

■ Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (erst ab 2025)

 

Zulässige Steuerungsmodelle

Die Verteilnetzbetreiber sind angehalten, ab 2029 in die netzorientierte Steuerung überzugehen – das heißt, die Steuerung erfolgt auf Grundlage realer Daten und nicht mehr auf Erfahrungswerten. Übergangsweise ist noch bis zum 31.12.2028 die sogenannte „präventive Steuerung“ möglich.

■ Zielmodell: Netzorientierte Steuerung (spätestens ab 2029)

■  Übergangsmodell: Präventive Steuerung (längstens bis 31. Dezember 2028 oder maximal 24 Monate)

 

Es stehen zwei Modelle der Steuerung zur Verfügung. Die Art der Steuerung bestimmt der Verbraucher und muss durch den anmeldenden Fachunternehmer bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

■  Direktsteuerung

■  Steuerung über Energiemanagementsystem (EMS)

 

Umsetzung der Steuerung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Verbindung vom Smart Meter Gateway über die Steuerungseinrichtung zu den Geräten herzustellen:

■ Steuerung über Relaiskontakte

■ Steuerung über digitale Schnittstelle

 

Anmeldung und Installation (Fachbetrieb)

Die Regelungen des §14a EnWG gelten grundsätzlich für alle neu in Betrieb genommenen Anlagen ab 2024. Für Bestandsanlagen, die bereits eine Regelung nach den alten Festlegungen des §14a EnWG abgeschlossen haben (also die klassischen WP-Tarife), ist ein Wechsel in das neue Modell bis 2029 vorgesehen. Alle anderen Bestandsanlagen bleiben unberührt.