Ein barrierefreies Bad wird immer noch lediglich auf die Zielgruppe der behinderten Menschen bezogen. Das ist unverständlich, zumal deutschland- und europaweit Berichte und Gutachten immer wieder herausstellen, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen und nicht einer bestimmten Personengruppe mit besonderen Anforderungen erfolgt.
Barrierefreiheit verdient bei der Renovierung oder Neugestaltung eines Badezimmers Beachtung. Neben der Erleichterung des Alltags für Menschen mit Behinderung hat das drei Gründe. Erstens erhöht ein barrierefreie Badezimmergestaltung die Chancen, im Alter möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Zweitens muss ein barrierefreies Bad nicht mehr nach Krankenhaus oder Seniorenheim aussehen, sondern kann im ganz normalen, modernen Stil gestaltet werden und jedem, der es benutzt, mehr Komfort bieten. Drittens wird die barrierefreie Umgestaltung unter Umständen auch dann vom Staat gefördert, wenn noch keine akute Notwendigkeit dafür vorliegt.
Ein barrierefreies Bad macht’s möglich: Selbstständig und möglichst lange zuhause wohnen. Es lohnt sich einen Blick in die Zukunft zu werfen und das Badezimmer so zu gestalten, dass die Bedürfnisse für alle Lebensabschnitte und Eventualitäten erfüllt sind. Prinzip: „Design for All“.
Für die Bevölkerung wird eine barrierefreie zugängliche Umwelt wie folgt benötigt
Mit welcher Ausstattung kann ein Bad komfortabel gestaltet werden?
Da die Nutzer des Spiegels von unterschiedlicher Größe sind, sollte er mindestens 100 cm hoch sein. Einen Kippspiegel, der unmittelbar über dem Waschtisch angebracht wird, kann man sitzend ebenfalls nutzen.
Wenn Waschtisch und WC täglich von unterschiedlichen Menschen genutzt werden, empfiehlt sich eine individuelle Höhenverstellung. So kann die Höhe des Waschtischs flexibel auf die Größe des Benutzers angepasst werden. Ein barrierefreier Waschtisch muss außerdem unterfahrbar sein. Ein WC-Lifter zum Beispiel vereinfacht das Hinsetzen und Aufstehen des Benutzers.
Um Sicherheit zu gewährleisten, müssen elektrische Anschlüsse aus Gründen des Spritzschutzes 60 cm entfernt von Wasserhähnen angebracht werden. Um sie gut erreichen zu können müssen sie 85 cm über dem Boden angebracht sein.
Eine Dusche muss bodengleich gestaltet sein. Um auf die Bedürfnisse der einzelnen Benutzer einzugehen, sollte zusätzlich eine Badewanne geplant werden. Wenn das selbstständige Aufstehen und Hinsetzen nicht mehr möglich ist, empfiehlt sich ein Deckenlift oder Umsetzlifter, der eine Person vom Rollstuhl in die Badewanne setzen kann.
Die berührungslose Handhabung der Armaturen, die bisher eher aus gewerblichen Räumen bekannt war, nimmt in Privatwohnungen immer mehr zu. Bei berührungslosen Varianten handelt es sich um elektronische Armaturen, die Dank Infrarot-Technologie oder Sensoren auf Annäherung reagieren. Bewegt man also beispielsweise die Hand vor dem Sensor, fließt das Wasser.
Möglich wäre auch eine Steuerung per App vom Handy aus. Hat man zum Beispiel in der Küche noch zu tun, kann mit Hilfe des Smartphones schon Wasser in die Badewanne gelassen werden und wenn sie voll ist, stoppt der Wasserfluss automatisch und das Smartphone informiert den Nutzer.
Für die barrierefreie Nutzung des Badezimmers muss eine Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm vorhanden sein, Rollstuhlnutzer benötigen eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm.
Barrierefrei, altersgerecht – eine Begriffsbestimmung
Sie wollen ein barrierefreies Bad einrichten? Das ist alles nicht so einfach und erfordert Fachwissen. Kein Problem – wir helfen Ihnen gern.
Doch was schwebt Ihnen genau vor?
Bei einem seniorengerechten Badezimmer reicht es unter Umständen aus, dass die Dusche ebenerdig und groß genug ist, dass im Notfall ein Hocker hineingestellt werden kann.
Bei einem rollstuhlgerechten Badezimmer sieht es anders aus, da kommt es auf jeden Zentimeter an.
Soll das Badezimmer für einen Behinderten eingerichtet werden, der zwar laufen kann, aber mit sonstigen Handicaps zu kämpfen hat, sieht es wieder anders aus.
Jede Behinderung ist anders und individuell. Es braucht daher individuelle Badeinrichtungen. Wir beraten sie professionell und individuell nach ihren Bedürfnissen.
Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2 für ein barrierefreies Bad vor
DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2 Wohnungen
Ausstattung der Wohnungen mit stufenlos begeh- und befahrbaren Duschen. Denn das Besteigen einer Badewanne ist oft unmöglich, sehr beschwerlich, eine Unfallgefahr oder erfordert zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Lifter). Das Duschen ist für behinderte Menschen einfacher und sicherer, die Sauberhaltung ist weniger beschwerlich.
Badewannen sind, z.B. für therapeutische Zwecke notwendig. Die Liegebadewanne mit Tür ermöglicht selbständig und unabhängig ein wohliges Vollbad in Liegeposition zu nehmen.
Barrierefreies Bad – Förderungen und Zuschüsse in der Übersicht
Zuschuss durch die Pflegekassen
Der Zuschuss für eine sogenannte „Wohnumfeld-Verbesserung“ wird von den Pflegekassen beziehungsweise Krankenkassen der Versicherten gewährt. Die Pflegekasse unterstützt so beispielsweise den Umbau eines Bades mit bis zu 4.000,– Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass der Antragssteller einen der fünf Pflegegrade vorliegen hat. Der Antrag auf den Pflegekosten-Zuschuss sollte zusammen mit einem Kostenvoranschlag, vor Umsetzung der Umbaumaßnahme, bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Liegt einer der fünf Pflegegrade vor, stehen die Chancen sehr gut, dass sie die Fördersumme von 4.000,– € erhalten.
Zuschuss durch die KfW
Unabhängig von einer Pflegestufe gewährt Ihnen die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit den Programm „Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen (455)“ einen Zuschuss von bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten. Pro Wohneinheit ist somit eine Förderung von maximal 5.000,- € möglich. Ein Investitionszuschuss-Antrag sollte zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der KfW eingereicht werden.
Darüber hinaus bietet die KfW im Rahmen des Programms „159 – Altersgerecht Umbauen“ ein zinsgünstiges Darlehen für den Umbau eines Bades an. Bei einem effektiven Zinssatz ab 0,75 % p. a. kann der Umbau des Bades ggfs. bis zu 100 % finanziert werden. Dabei kann das Darlehen maximal bis zu € 50.000,– je Wohneinheit betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.